Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradverleih
Der Fahrradmietvertrag kommt mit der doctor bike GmbH & Co. KG, Marschallstr. 01, 80802 München, HRA 109384, Amtsgericht München (nachfolgend Vermieter) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend Mieter) mit Buchungsbestätigung, die den Mietgegenstand, -dauer und -preis enthält, zustande. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
1. Mietgegenstand und Übergabe
- Das gemietete Fahrrad ist in einem technisch mangelfreien Zustand, wird regelmässig gewartet und ist betriebsbereit.
- Zum vereinbarten Abholungszeitpunkt hat der Mieter den zur Buchung verwendeten gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
- Sind zum Zeitpunkt des Mietbeginns keine Schäden durch den Mieter angezeigt, so gilt das gemietete Fahrrad als gebrauchstüchtig und frei von jeglicher Beschädigung übergeben.
2. Gebrauch der Mietsache und Haftung des Mieters
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad sachgemäß und pfleglich zu behandeln.
- Der Mieter haftet für jegliche Beschädigung des gemieteten Fahrrad, sowie für Schäden, die durch die Nutzung dessen entstanden sind, auch wenn ein Verschulden seinerseits nicht nachweisbar ist.
- Machen sich während des Gebrauchs des Fahrrades Mängel bemerkbar oder wird das Fahrrad beschädigt, so hat der Mieter den Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der (weitere) Gebrauch eines beschädigten Fahrrades ist strengstens untersagt.
- Der Mieter hat das Abhandenkommen während der Mietzeit zu vertreten, sofern das Fahrrad nicht sachgerecht mit dem zur Verfügung gestellten Schloss abgeschlossen ist, auch wenn ein Verschulden seinerseits nicht nachweisbar ist. Das Abhandenkommen ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Durch den Mietvertrag ist allein der Mieter des Fahrrades berechtigt, dieses zu gebrauchen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad einer anderen Person zu überlassen.
3. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet für das Abhandenkommen der Mietsache innerhalb der Mietzeit nur bei sachgerechter Absicherung des Fahrrades durch den Mieter. Bei nicht sachgerechter Absicherung oder bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für das Abhandenkommen.
- Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Gebrauch des Fahrrades ergeben, besteht nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten.
4. Zahlung und Stornierung
- Mit Abschluß des Mietvertrages wird der Mieter verpflichtet, den Mietpreis für die gesamte Mietzeit zu bezahlen. Unerheblich ist, ob er das Fahrrad gebraucht oder nicht.
- Auch wenn der Mieter das Fahrrad später abholt oder vorzeitig zurückgibt, hat er den Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit zu bezahlen.
- Der Vertrag kann ausschließlich online bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn storniert werden. Der Rücktritt vom Vertrag und/oder eine Erstattung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, auch wenn der Mieter das Fahrrad wegen nicht vorhersehbarer und/oder vertretbarer Umstände nicht gebrauchen kann.
5. Rückgabe der Mietsache
- Der Mieter hat das Fahrrad im selben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat (gilt auch für Verschmutzung).
- Wird ein Fahrrad in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche für die Zeit der Reparatur und Instandhaltung den vollen Mietpreis zu entrichten
- Gibt der Mieter das Fahrrad nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurück, so fallen ungeachtet des Grundes der nicht rechtzeitigen Rückgabe die Mietkosten für die gesamte weitere Dauer an.
- Für jeden weiteren Schaden, der am Fahrrad nach vereinbartem Rückgabezeitpunkt entsteht, also auch für das Abhandenkommen, haftet der Mieter.
6. Sonstiges
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamtem Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen.
- Gerichtsstand für alle Klagen aus dem Mietvertrag ist München.